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Kleine Anfrage / Deutschkenntnisse von praktizierenden Ärzten im Kanton Schwyz

29. Januar 2025 – Die Verständigung zwischen Arzt und Patient ist von zentraler Bedeutung für die Qualität der medizinischen Versorgung. Sie beeinflusst nicht nur den Erfolg der Diagnose und Behandlung, sondern auch das Vertrauen und die Zufriedenheit des Patienten. In einer zunehmend multikulturellen Gesellschaft müssen Ärzte besonders auf sprachliche und kulturelle Barrieren achten, um sicherzustellen, dass ihre Patienten die bestmögliche Versorgung erhalten. Daher gehört die Fähigkeit zur klaren und empathischen Kommunikation zu den wesentlichen Kompetenzen eines Arztes, welche die Qualität der medizinischen Versorgung erheblich steigert.

Die Verständigung zwischen Arzt und Patient ist von zentraler Bedeutung für die Qualität der medizinischen Versorgung. Sie beeinflusst nicht nur den Erfolg der Diagnose und Behandlung, sondern auch das Vertrauen und die Zufriedenheit des Patienten. In einer zunehmend multikulturellen Gesellschaft müssen Ärzte besonders auf sprachliche und kulturelle Barrieren achten, um sicherzustellen, dass ihre Patienten die bestmögliche Versorgung erhalten. Daher gehört die Fähigkeit zur klaren und empathischen Kommunikation zu den wesentlichen Kompetenzen eines Arztes, welche die Qualität der medizinischen Versorgung erheblich steigert.

Hohe Qualität im Gesundheitswesen kann langfristig zu einer Senkung der Kosten führen, indem sie Fehler, ineffiziente Ressourcennutzung und teure Folgebehandlungen vermeidet. Folglich kann eine gute Patientenkommunikation die Gesamtkosten des Gesundheitswesens erheblich senken und gleichzeitig die Gesundheitsergebnisse verbessern.

Wie im Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe (Medizinalberufegesetz, MedBG) Art. 33a Abs. 1 lit. a festgehalten wird, muss wer einen universitären Medizinalberuf ausübt, über die notwendigen Sprachkenntnisse für die jeweilige Berufsausübung verfügen. Die Kontrolle obliegt den Kantonen.  Übt eine universitäre Medizinalperson ihre Tätigkeit unter fachlicher Aufsicht aus, ist laut Art. 33a Abs. 1 lit. b MedBG der Arbeitgeber für die Prüfung über die notwendigen Sprachkenntnisse zuständig.

Der Regierungsrat wird ersucht, die nachfolgenden Fragen zu beantworten:

  1. Wie überprüft der Kanton die Deutschkenntnisse der selbstständigen Ärzte im Kanton Schwyz?

2. Hat der Regierungsrat Kenntnis über die Kontrollverfahren der Arbeitgeber bezüglich der Deutschkenntnisse der angestellten Ärzte im Kanton Schwyz?

Besten Dank für die Beantwortung meiner Fragen.

Burtschi Andrea

Kantonsrätin Die Mitte

Schübelbach

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